Rechtliches

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Vier Dokumente — mehr braucht ein Software-Abo in der Schweiz nicht, weniger aber auch nicht.

Alle vier Texte sind Entwürfe, keine Rechtsberatung. Sie decken ab, was das Schweizer Recht für ein Software-Abo verlangt, und sind so geschrieben, dass eine Fachperson sie in ein bis zwei Stunden durchgehen kann statt bei null anzufangen. Vor dem ersten zahlenden Kunden müssen sie geprüft werden — einmalig, danach gelten sie für alle Kunden.
Impressum Wer hinter dem Angebot steht. Pflicht, sobald eine Website etwas verkauft (UWG Art. 3 Abs. 1 lit. s). AGB Was das Abo umfasst, was es kostet, wie gekündigt wird und wofür nicht gehaftet wird. Das Dokument, das im Streitfall zählt. Datenschutzerklärung Welche Daten bearbeitet werden und warum — nach dem revidierten Datenschutzgesetz (revDSG). Auftragsverarbeitungsvertrag Der Vertrag, der zwischen dir und jedem Kunden unterschrieben wird, weil du dessen Kundendaten in seinem Auftrag bearbeitest.

Reihenfolge beim Ausfüllen

  1. Firmenfrage klären. Läuft das Abo über das bestehende Einzelunternehmen oder über eine neue Firma? Danach richten sich Impressum, AGB-Kopf und AVV-Parteien. Alles, was noch offen ist, ist in den Texten so markiert.
  2. Texte durchlesen und die markierten Stellen füllen. Sie sind bewusst kurz gehalten — was drinsteht, musst du im Streitfall auch einhalten können.
  3. Einmal juristisch prüfen lassen. Ein bis zwei Stunden bei einer Anwältin oder einem Anwalt mit IT-Recht-Erfahrung; erfahrungsgemäss einige hundert Franken. Das ist billiger als der erste Streitfall.
  4. Verlinken. AGB und Datenschutz gehören in den Fuss jeder Seite und in die Anmeldemaske; der AVV wird jedem Kunden bei Vertragsschluss vorgelegt.

Was hier bewusst fehlt